List-Unsubscribe: der Header, den Google und Yahoo zur Pflicht gemacht haben

« Blog · Von

Neben dem Absendernamen mancher Nachrichten steht im Posteingang ein kleines „Abmelden". Es gehört nicht zur Nachricht — der Absender hat es nicht dorthin gesetzt, es kommt vom Mailprogramm. Seit Anfang 2024 ist die Voraussetzung dafür für größere Absender keine Empfehlung mehr, sondern Bedingung für die Zustellung an Google- und Yahoo-Postfächer.

Zwei Kopfzeilen, zwei Generationen

Die ältere Kopfzeile gibt es seit den Neunzigern. Sie nennt eine oder zwei Adressen, unter denen eine Abmeldung möglich ist:

List-Unsubscribe: <https://firma.de/abmelden?t=9f3c…>, <mailto:abmelden@firma.de?subject=9f3c…>

Damit allein passiert im Posteingang nichts Sichtbares. Das Programm kennt zwar eine Adresse, weiß aber nicht, was beim Aufruf geschieht — vielleicht eine Anmeldemaske, vielleicht ein Formular mit acht Kästchen. Also zeigt es nichts an.

Die zweite Kopfzeile beseitigt genau diese Unsicherheit:

List-Unsubscribe-Post: List-Unsubscribe=One-Click

Sie ist eine Zusicherung: Schick eine POST-Anfrage an die genannte Adresse, und die Abmeldung ist erledigt. Ohne Zwischenschritt. Erst mit dieser Zeile blendet das Programm die Schaltfläche ein.

Klick auf die Abmelden-Schaltfläche Programm sendet POST an den Endpunkt 200 OK abgemeldet Dazwischen ist nichts erlaubt: keine Zielseite keine Anmeldung keine Rückfrage „sind Sie sicher?“ Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Tagen wirksam werden.
Ein Klick, eine POST-Anfrage, fertig. Jede Zwischenseite — auch eine gut gemeinte Bestätigung — verletzt die Zusicherung, die in der Kopfzeile steht.

Warum POST und nicht ein gewöhnlicher Link

Das ist der Punkt, an dem die ältere Fassung praktisch gescheitert ist. Ein Link, der beim bloßen Aufruf abmeldet, wird abgemeldet, ohne dass ein Mensch geklickt hat.

Sicherheitsfilter in Unternehmen rufen jeden Link in eingehender Post im Voraus auf, um zu sehen, wo er hinführt. Vorschaufunktionen tun dasselbe. Ein Abmeldelink, der auf ein einfaches Aufrufen reagiert, wird dadurch reihenweise ausgelöst — Empfänger verschwinden aus Verteilern, ohne je davon erfahren zu haben.

Eine POST-Anfrage lösen diese Werkzeuge nicht aus, weil POST per Konvention etwas verändert. Genau deshalb schreibt der Standard sie vor.

Die Anforderungen, in denen das steht

Google und Yahoo haben ihre Regeln für Absender mit größerem Volumen gleichlautend formuliert. Die Abmeldung ist nur eine davon:

AnforderungGilt für
Abmeldung mit einem Klick, wirksam binnen zwei TagenWerbung und Massenversand
Beschwerdequote dauerhaft unter 0,3 %alle größeren Absender
SPF und DKIM, dazu ein DMARC-Eintrag mit ausgerichtetem Ergebnisalle größeren Absender
Gültiger PTR-Eintrag zur sendenden IPalle größeren Absender
Zustellung über TLSalle größeren Absender

Wer die Ausrichtung und die Trennung der Versandwege ohnehin erledigt hat, erfüllt den größeren Teil dieser Liste bereits. Die Abmeldung ist meist der einzige Punkt, der Arbeit an der Anwendung selbst verlangt.

Vier Fehler, die man am Ergebnis nicht sieht

  • Nur mailto: angegeben. Zulässig, aber es reicht für die Schaltfläche nicht. Die Zusicherung One-Click setzt eine HTTPS-Adresse voraus.
  • Der Endpunkt verlangt eine Anmeldung. Damit ist die Zusicherung gebrochen. Die Adresse muss ein einmaliges, in der Nachricht mitgegebenes Kennzeichen tragen — sonst weiß der Endpunkt nicht, wen er austragen soll.
  • Der Endpunkt antwortet mit einer Weiterleitung auf eine Seite. Das Programm wertet das als Fehlschlag. Verlangt wird eine schlichte 200-Antwort ohne Inhalt.
  • Das Kennzeichen ist ratbar. Eine Adresse wie ?email=anna@example.com lässt sich für beliebige Empfänger nachbilden. Genommen wird ein Zufallswert oder eine Signatur, sonst meldet ein Fremder Ihre Empfänger ab.

Der Abmeldelink im Text bleibt

Die Schaltfläche ersetzt den Hinweis im Nachrichtentext nicht. Sie erscheint längst nicht in jedem Programm, und rechtlich verlangt wird der Hinweis auf den Widerruf ohnehin in der Nachricht selbst.

Wichtig ist, beides auseinanderzuhalten. Die Schaltfläche des Programms ist unbedenklich: Sie ruft eine Adresse auf, die der Absender in einer Kopfzeile hinterlegt hat, und Ihr Programm sendet dorthin keine Bestätigung, dass Sie gelesen haben. Ein Abmeldelink im Text einer unerwünschten Nachricht ist etwas anderes — dort ist der Klick eine Rückmeldung an einen Absender, den man gerade nicht bestätigen möchte. Warum das die Lage verschlimmern kann, steht in einem eigenen Artikel.

Warum sich das für den Absender lohnt

Die Regel wird gern als Auflage gelesen. Aus Sicht der Zustellbarkeit ist sie ein Geschenk.

Ein Empfänger, der eine Nachricht nicht mehr will, hat zwei Wege: abmelden oder als Spam melden. Der zweite ist bequemer, wenn der erste umständlich ist — und er ist das schärfste Negativsignal, das es gibt. Jede Abmeldung, die stattdessen zustande kommt, ist eine Beschwerde, die nicht stattfindet.

Anders gesagt: Eine leicht erreichbare Abmeldung kostet einzelne Adressen und schützt die Zustellbarkeit für alle übrigen. Eine schwer erreichbare hält Adressen auf der Liste, die dort nichts mehr nützen, und bezahlt das mit dem Ruf der Absenderdomain.